Mittwoch, 26. März 2008

Berufshaftpflichtversicherungen

Es ist wieder mal das Thema Berufshaftpflichtversicherungen für Steuerberater interessant. Der Gesetzgeber ermöglicht es auch dem Steuerberater der hauptberuflich in einem Industrieunternehmen tätig ist sich als sogenannter Syndikus Steuerberater selbständig zu machen. Was bietet das für einen Vorteil. Durch die "selbständige" Tätigkeit als Steuerberater kann der Steuerberater in Versorgungseinrichtung der Steuerberaterkammer einzahlen, es muss nicht mehr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, für Rechtsanwälte gibt es diese Möglichkeit schon länger. So kann also ein Steuerberater der sich Selbständig macht und vielleicht nur 1000 € Umsatz pro Jahr macht als Selbständiger gelten und sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Wenn das keine Perspektiven sind für den Abschluss eine Berufshaftpflicht für Steuerberater die für einen Syndikus Steuerberater schon für 150 € incl. Versst. p.a. zu haben sind